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Wirtschaftsethik und Werte (März 2003)

1. Teil: CICB

An dieser Stelle soll den Unternehmen ivision (Grafik, Fotografie, digitale Bildgestaltung) sowie Oneweb (Webhosting und -design, Informatik) für die sowohl professionelle als auch freundschaftliche Zusammenarbeit gedankt werden.

In der ersten Jahreshälfte 2003 gibt es für CICB folgende Schwerpunkte: Seminare bei SIG Combibloc International Ltd. (Neuhausen) und Erstellung eines Weiterbildungskonzeptes für „A+O Academic Talents" (Tochtergesellschaft der A+O Career Group) einschliesslich Durchführung von Assessments, sowie Vorbereitung einiger Kursmodule in englischer und französischer Sprache.

Vom 3. bis 5. April Teilnahme an der Jahrestagung des DNWE Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik und Co-Leitung des dortigen Workshops „Kulturverträglichkeit: Nachhaltigkeit als Funktion der Werte" (Informationen und Anmeldung hier). Kontakte und Informationsaustausch mit Nestlé (Unternehmenskommunikation und Management Recruitment) sowie mit Frau Nelly Wenger (Generaldirektorin Expo 02).

CICB wurde Mitglied in der weltumspannenden SIETAR Society for Intercultural Education, Training and Research und nimmt am SIETAR-Europa-Kongress vom 21. bis 24. Mai in Budapest (Ungarn) teil.

Im Partnerunternehmen A+O Career Group führt Thomas Baumer seit September 2001 unter anderem Assessments (Einzel- und Gruppenassessments, Assessment-Center, Development-Center, Analysen und Gutachtenerstellung), Coachings sowie Outplacement-Beratungen durch (in deutscher, englischer, französischer und spanischer Sprache) für folgende Unternehmen: Alstom, ATAG Asset Management, Atos Origin, Aventis, Axa Winterthur, Axima, Basler Versicherungen, Baxter Healthcare Ltd., Bell AG, Berna Consult, Bosch AG, Bürgerspital Basel, C&A, Compuware, Derendinger Gruppe, Deutsche Bank, DPD, Ernst&Young, ETH, EWB, Fritz Haug AG, General Electrics (GE Money), Globus, Hekatron, Helsana, IBM, ITW Decorating, Jean Frey AG, John Deere, Kardex AG, Leica, Mepha Pharma AG, Morgan Stanley, National Versicherung, NOK, Nokia, Otto Fischer AG, PAX-Versicherung, Perot Systems, Pfister, Philips, PriceWaterhouseCoopers, Radio DRS, Reuters, Roche Diagnostics, Sandvik, Sarasin, SBB, Schindler AG, Schweizer Fernsehen, Schweizer Luftwaffe, Scania, Siegfried Holding, Sika AG, SIS Group, Sony Ericsson, Stadt Basel, Sunrise, Swiss Life, Swisscom Fixnet, Swisscom Mobile, TFL, UBS, Unisys, Universität Basel, Winterthur Versicherungen, Zimmer Orthopedics, Zschokke

 


2. Teil: Fachbereiche

Fanatismus und Wahrheit

Im Zweiten Weltkrieg wurde den japanischen Kamikaze-Piloten grosse Ehre zugesichert: Der Kamikaze trat in dem Moment, da er sich gegenüber seinem Kollektiv als zur Tat Entschlossener erklärte, aus der Welt der gewöhnlichen Sterblichen heraus. Es herrschte ein vielfältiger, meist anonymer Druck, der dazu führte, dass vor allem sehr sensible Menschen sich zum extremen Akt der Selbstaufopferung motiviert sahen. Es wurde konsequent die Überzeugung genährt, dass selbst das schlichte Überleben eine Schande, ein Akt der Feigheit sei. - Der Kamikaze bewegte sich bis zu seinem letzten Einsatz in einem seltsamen Gemenge von Korpsgeist, von absoluter Selbstaufgabe für das Kollektiv und einem gleichzeitigen Hochgefühl des Auserwähltseins. Letzteres mündete in einen extremen Egoismus, in dem auch intensivste emotionale Bindungen beispielsweise an die Familie oder andere rationale Bedenken gegen den Sinn der Suizidaktion die dem Untergang geweihten nicht mehr von ihrer Tat abzuhalten vermochten.

Dieses Gefühl des Auserwähltseins wird bei den meisten Selbstmordattentätern genährt und hochgehalten, resp. die Rekrutierenden vermitteln es ihnen bewusst aus meist politischen und/oder religiösen Gründen. In islamistischen Kreisen wird den Selbstmordattentätern nach Ihrem Tod als Märtyrer ein Platz neben Allah und eine grosse Anzahl Jungfrauen „zugesichert", ebenso das ehrenhafte Gedenken auf Erden, und den Angehörigen werden oft Geldbeträge ausbezahlt. Die Ehre, als Märtyrer zu sterben und undifferenzierte Feindbilder werden so auch schon Kindern und Jugendlichen in beängstigender Weise vermittelt.

Obwohl die soziokulturellen und zeitgeschichtlichen Rahmenbedingungen sehr verschieden sind, deutet die Tatsache, dass sich Menschen zu Kamikaze-Aktionen unter dem Staatsshintoismus ebenso wie in einem hinduistischen Umfeld oder von islamischen Fanatikern verführen lassen, auf Verhaltens- und Denkmuster hin, die letztlich keine Grenzen kennen. Der entscheidende Einfluss geht vom sozialen und politischen Umfeld aus, wobei traumatische Erfahrungen und ein tief verletztes Ehr- und Gerechtigkeitsgefühl besonders leicht auszubeuten sind. Da bei diesem extremen Akt die üblichen Hierarchien ausser Kraft gesetzt sind, mag es den Drahtziehern lange Zeit gelingen, die Verantwortlichkeiten zu verwischen, es sei denn, es lassen sich konkrete Indizien wie die Übergabe von Sprengstoff an den Kamikaze, dessen Training oder gar Bezahlung beibringen.

So wie der Begriff der Wahrheit kulturell sehr verschieden geprägt ist, gibt es auch innerhalb einer Kultur Grenzen der Wahrheitsfindung. In der Rechtssprechung geht man deshalb gewöhnlich von einem spannungsgeladenen Abwägen von Zielen des Strafverfahrens aus: neben der inhaltlichen Richtigkeit stehen die Herstellung des Rechtsfriedens und die willkürfreie Einhaltung formaler Garantien für die Prozessbeteiligten, die sogenannte Justizförmigkeit des Verfahrens - Ziele, die generell und im Einzelfall sorgfältig auszutarieren sind. Das Ziel der Wahrheitsfindung tritt oft systematisch zurück im zunehmend relevanten Fall von Absprachen im Strafverfahren, beispielsweise bei Zusicherung von Strafmilderung oder gar Verfahrenseinstellung bei Leistung eines Teilgeständnisses oder Bezahlung einer bestimmten Geldsumme (wie z . B. im Fall der Spendenaffäre des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Helmut Kohl). Prozessuale Wahrheit wird hier explizit zur Sache des Konsenses der Beteiligten - entscheidend ist ein Ergebnis, das aus der Sicht der Justiz die notwendige präventive Wirkung entfaltet und mit dem doch alle Beteiligten leben können, weil es sie weniger belastet als ein langes, öffentliches Verfahren. Politische oder wirtschaftliche Interessen haben hier selbstredend, in offener oder verdeckter Weise, Einfluss, was jedoch klar der Unabhängigkeit der Rechtsprechung widerspricht. Wie bei jeder „konstruierten Wahrheit" steht man somit vor dem Paradox, dass die Konstruktion ihre legitimierende Kraft verliert, wenn dieses Konstruktionselement in den Vordergrund tritt.

Auch wenn nach Jahren neue Erkenntnisse oder Beweise ans Licht treten, haben verfestigte Meinungen oft mehr Gewicht - weil sie von Interessen getragen werden - als Tatsachen. Der Strafprozess bildet letztlich unter zusätzlichen Bedingungen wie knapper Zeit und präventiver Wirkung den heutigen philosophischen Diskurs über „Wahrheit" in der westlichen Welt ab, über Spielarten „objektiver" und „konsensueller" Wahrheitstheorien, aber auch über grundsätzliche Unterschiede zwischen empirischer Wahrheit und normativer Richtigkeit, und bei Letzterer noch über mögliche Kriterien.

 

Mit dem Themenkomplex Ethik und Nationalbewusstsein befasst sich der Fachbereich des folgenden Newsletters.